Sie haben Ihr Untrnehmen erfolgreich gegründet und benötigen fachliche Hilfe in einzelnen Bereichen, wie z.B. Buchhaltung, Unternehmensführung oder Marketing? Im Grundercoaching Begleiten wir Sie langfristig.
BeschreibungIm Gründercoaching begleiten wir Ihr junges Unternehmen in allen betrieblichen belangen. Sie haben Ihre ersten Gründungsschritte bereits absolviert und haben defizite in den Bereichen Betriebs- und Mitarbeiterführung, Buchführung, Betriebsorganisation, Vertrieb, Marketing oder Prozessoptimierung? Nach einer ersten Bedarfsanalyse stellen wir zusammen mit Ihnen einen Fahrplan zusammen und begleiten Sie mittelfristig bei der Optimierung des Unternehmensbereiches.
Das staatliche Förderprodukt KFW Gründercoaching Deutschland unterstützt Sie in der ersten Phase der Unternehmensgründung mit 50% (bei Gründungen nicht alter als 5 Jahre) bis 90% (bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit / SGBII oder SGBIII im ersten Jahr) Förderung.
FördermöglichkeitenMit dem Förderprogramm Gründercoaching Deutschland unterstützt die KFW-Bank das professionelle Coaching von Unternehmen in der Start- und Festigungsphase zur Unterstützung ihrer Vorhabensidee.
Wer kann Anträge stellen?
Atragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Beratungsbedarf bis zu 5 Jahre nach Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens mit Sitz in Niedersachsen. Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) beziehen, erhalten eine besondere Förderung, die innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden kann.
Was wird wie gefördert?
Zuschuss zu den Coachingkosten in Höhe von max. 50 % (Ziel RWB) bzw. 75 % (Ziel Konvergenz). Bemessungsgrundlage, d.h. max. Netto-Beraterhonorar 6.000 Euro. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars. Bemessungsgrundlage, d.h. max. Netto-Beraterhonorar 4.000 Euro. Der Eigenanteil von 10% kann ggf. durch die Agentur für Arbeit oder die zuständige ARGE erstattet werden. Auskünfte erteilt Ihr Sachbearbeiter. Maximal förderfähiges Tageshonorar 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die BRASSAT Marketing- und Unternehmensberatung wickelt nach einer kostenfreien Erstberatung den kompletten Antragsweg für Sie ab. Nach einer kostenfreien Erstberatung stellen wir vorab Ihren Beratungsbedarf fest und vereinbaren einen gemeinsamen Termin bei der NBANK oder einem zuständigen Regionalpartner. Hier wird im Rahmen eines Beratungsgespräches der Coachingbedarf festgestellt und die Zusage oder Absage in der Regel bereits münlich entschieden. Nach erfolgreicher Präsentation erfolgt durch die KFW bzw. dem Regionalpartner eine Handlungsempfehlung. Nach Zusage der Förderung kann die Beratungsleistung beginnen.
Beschreibung
Fördermöglichkeiten
Im Gründercoaching begleiten wir Ihr junges Unternehmen in allen betrieblichen belangen. Sie haben Ihre ersten Gründungsschritte bereits absolviert und haben defizite in den Bereichen Betriebs- und Mitarbeiterführung, Buchführung, Betriebsorganisation, Vertrieb, Marketing oder Prozessoptimierung? Nach einer ersten Bedarfsanalyse stellen wir zusammen mit Ihnen einen Fahrplan zusammen und begleiten Sie mittelfristig bei der Optimierung des Unternehmensbereiches.
Das staatliche Förderprodukt KFW Gründercoaching Deutschland unterstützt Sie in der ersten Phase der Unternehmensgründung mit 50% (bei Gründungen nicht alter als 5 Jahre) bis 90% (bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit / SGBII oder SGBIII im ersten Jahr) Förderung.
Mit dem Förderprogramm Gründercoaching Deutschland unterstützt die KFW-Bank das professionelle Coaching von Unternehmen in der Start- und Festigungsphase zur Unterstützung ihrer Vorhabensidee.
Wer kann Anträge stellen?
Atragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Beratungsbedarf bis zu 5 Jahre nach Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens mit Sitz in Niedersachsen. Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) beziehen, erhalten eine besondere Förderung, die innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden kann.
Was wird wie gefördert?
Zuschuss zu den Coachingkosten in Höhe von max. 50 % (Ziel RWB) bzw. 75 % (Ziel Konvergenz). Bemessungsgrundlage, d.h. max. Netto-Beraterhonorar 6.000 Euro. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars. Bemessungsgrundlage, d.h. max. Netto-Beraterhonorar 4.000 Euro. Der Eigenanteil von 10% kann ggf. durch die Agentur für Arbeit oder die zuständige ARGE erstattet werden. Auskünfte erteilt Ihr Sachbearbeiter. Maximal förderfähiges Tageshonorar 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die BRASSAT Marketing- und Unternehmensberatung wickelt nach einer kostenfreien Erstberatung den kompletten Antragsweg für Sie ab. Nach einer kostenfreien Erstberatung stellen wir vorab Ihren Beratungsbedarf fest und vereinbaren einen gemeinsamen Termin bei der NBANK oder einem zuständigen Regionalpartner. Hier wird im Rahmen eines Beratungsgespräches der Coachingbedarf festgestellt und die Zusage oder Absage in der Regel bereits münlich entschieden. Nach erfolgreicher Präsentation erfolgt durch die KFW bzw. dem Regionalpartner eine Handlungsempfehlung. Nach Zusage der Förderung kann die Beratungsleistung beginnen.