Frischer Wind für Ihr Unternehmen. Im Rahmen der Designberatung entwickeln wir für Sie schlüssige Corporate Konzepte, Werbemaßnahmen oder Produkdesigns auch im Internet.
ÜbersichtIm Rahmen der Designberatung entwickeln wir für Ihr neues oder bestehendes Unternehmen ein modernes professionelles Corporate Design, von der Logogestaltung über Ihre Geschäftsdrucksachen, Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Kataloge bis hin zur Gestaltung Ihrer Webseite, Software oder Internet-Portal. Dabei berücksichtigen wir Ihren bisherigen grafischen Auftritt oder entwickeln völlig neue Konzepte. Alle im Rahmen der Designberatung entwickelten Medien werden in einem Style-Guide festgehalten. Das einheitliche Erscheinungsbild sichert Ihnen einen professionellen Auftritt gegenüber Ihren Kunden. Auf Wunsch setzen wir unsere grafischen Konzepte auch in die entsprechenden Medien um und kümmern uns um die Produktion Ihrer Drucksachen.
Für Unternehmen aus Niedersachsen steht das Förderprogramm "Designberatung" der NBANK zur Verfügung.
FördermöglichkeitenFür Unternehmen aus Niedersachsen steht das NBank Förderprogramm "Designberatung" der Beratungsrichtlinie 2007 zur Verfügung
Ziel der Förderung ist die Begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zum Design von Produkten und Dienstleistungen soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung.
Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung in folgenden Designdisziplinen entstehen:
Corporate Design zur (Weiter-) Entwicklung des Erscheinungsbildes eines Unternehmens,
Produkt- und Dienstleistungsdesign zur Entwicklung neuer und Optimierung vorhandener Produkte und Dienstleistungen,
Kommunikations- und Grafikdesign zur Gestaltung von visuellen Inhalten in verschiedenen Medien,
Innenarchitektur zur Planung und Gestaltung von Innenräumen des Unternehmens,
Architektur zur Planung und Gestaltung von Gebäuden des Unternehmens.
Dabei geht es insbesondere um die Förderung des Universal Design, d. h. um marktfähige, flexible und einfache Produkte und Dienstleistungen für möglichst breite Kundengruppen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke.
Diese Förderung der Designberatung auf Grundlage der Beratungsrichtlinie 2007 umfasst maximal je Unternehmen 25 Tagewerke, die auch auf mehrere Anträge aufgeteilt werden können. Eine Förderung aus einem der Beratungsfelder der Beratungsrichtlinie 2007 kann grundsätzlich je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die BRASSAT Marketing- und Unternehmensberatung wickelt nach einer kostenfreien Erstberatung den kompletten Antragsweg für Sie ab.
Übersicht
Fördermöglichkeiten
Im Rahmen der Designberatung entwickeln wir für Ihr neues oder bestehendes Unternehmen ein modernes professionelles Corporate Design, von der Logogestaltung über Ihre Geschäftsdrucksachen, Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Kataloge bis hin zur Gestaltung Ihrer Webseite, Software oder Internet-Portal. Dabei berücksichtigen wir Ihren bisherigen grafischen Auftritt oder entwickeln völlig neue Konzepte. Alle im Rahmen der Designberatung entwickelten Medien werden in einem Style-Guide festgehalten. Das einheitliche Erscheinungsbild sichert Ihnen einen professionellen Auftritt gegenüber Ihren Kunden. Auf Wunsch setzen wir unsere grafischen Konzepte auch in die entsprechenden Medien um und kümmern uns um die Produktion Ihrer Drucksachen.
Für Unternehmen aus Niedersachsen steht das Förderprogramm "Designberatung" der NBANK zur Verfügung.
Für Unternehmen aus Niedersachsen steht das NBank Förderprogramm "Designberatung" der Beratungsrichtlinie 2007 zur Verfügung
Ziel der Förderung ist die Begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zum Design von Produkten und Dienstleistungen soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung.
Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung in folgenden Designdisziplinen entstehen:
Corporate Design zur (Weiter-) Entwicklung des Erscheinungsbildes eines Unternehmens,
Produkt- und Dienstleistungsdesign zur Entwicklung neuer und Optimierung vorhandener Produkte und Dienstleistungen,
Kommunikations- und Grafikdesign zur Gestaltung von visuellen Inhalten in verschiedenen Medien,
Innenarchitektur zur Planung und Gestaltung von Innenräumen des Unternehmens,
Architektur zur Planung und Gestaltung von Gebäuden des Unternehmens.
Dabei geht es insbesondere um die Förderung des Universal Design, d. h. um marktfähige, flexible und einfache Produkte und Dienstleistungen für möglichst breite Kundengruppen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke.
Diese Förderung der Designberatung auf Grundlage der Beratungsrichtlinie 2007 umfasst maximal je Unternehmen 25 Tagewerke, die auch auf mehrere Anträge aufgeteilt werden können. Eine Förderung aus einem der Beratungsfelder der Beratungsrichtlinie 2007 kann grundsätzlich je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die BRASSAT Marketing- und Unternehmensberatung wickelt nach einer kostenfreien Erstberatung den kompletten Antragsweg für Sie ab.